Reservierungsbedingungen Cannstatter Volksfest 2024 - Wasenwirt - Wasenwirt

Cannstatter Volksfest 2024

27. September bis 13. Oktober 2024

Preise

1 Maß Stuttgarter Hofbräu Volksfestbier: € 14,10*
1/2 grillfrisches Hähnchen mit Brötchen: € 14,20*
Einlasskontrollband: € 1,00*
Einlasskontrollband (Empore und Stuttgarter Hofbräu-Lounge): € 1,50*
Versandkosten pro Reservierung (Deutschland): € 12,00*
Versandkosten pro Reservierung (Ausland): € 15,00*
Gebühr für nicht eingelöste SEPA-Lastschriften: € 10,00*

Preise Schwaben-Sonntag**
1/2 grillfrisches Hähnchen mit Brötchen**: € 11,50*
1 Maß Stuttgarter Hofbräu Volksfestbier: € 11,50*

* Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie das Bedienungsgeld
** Schwaben-Sonntag-Hähnchenmarken können ausschließlich Sonntags (ausgenommen So, 06.10.24) eingelöst werden

Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Mindestverzehr

Montags bis Donnerstags (außer Mi, 02.10.24) sowie So, 06.10.24

Mittelschiff und Nischen pro Person: € 40,20
2x Getränke-Wertgutschein 10 €, 1x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Empore, Stuttgarter Hofbräu-Lounge und Max-Rudi-Nische pro Person: € 66,50
Wertguthaben 65,00 € plus Einlassband

Freitags sowie Mi, 02.10.24

Mittelschiff und Nischen pro Person: € 55,20
3x Getränke-Wertgutschein 10 €, 2x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Empore, Stuttgarter Hofbräu-Lounge und Max-Rudi-Nische pro Person: € 81,50
Wertguthaben 80,00 € plus Einlassband

Samstags (Abend)

Mittelschiff und Nischen pro Person: € 55,20
3x Getränke-Wertgutschein 10 €, 2x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Empore, Stuttgarter Hofbräu-Lounge und Max-Rudi-Nische pro Person: € 81,50
Wertguthaben 80,00 € plus Einlassband

Samstags (Nachmittag)

Reihen 7 und 8 von 11:00 bis 17:00 Uhr pro Person: € 55,20
3x Getränke-Wertgutschein 10 €, 2x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Nischen sowie Reihen 5 und 6 von 11:00 bis 16:00 Uhr pro Person: € 55,20
3x Getränke-Wertgutschein 10 €, 2x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Empore und Stuttgarter Hofbräu-Lounge von 11:00 bis 16:00 Uhr pro Person € 66,00
Wertguthaben 65,00 € plus Einlassband

Nach Ablauf der Reservierungszeit müssen die Plätze frei gegeben werden und die Gäste müssen leider das Zelt verlassen!

Schwaben-Sonntag: Sonntags (außer So, 06.10.24)

Mittelschiff und Nischen pro Person: € 36,50
2x Getränke-Wertgutschein 10 €, 1x Getränke-Wertgutschein 5 € und 1/2 Hähnchen plus Einlassband
Empore, Stuttgarter Hofbräu-Lounge und Max-Rudi-Nische pro Person: € 56,50
Wertguthaben 55,00 € plus Einlassband

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist der während des Buchungsvorgangs angegebene Preis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Diese AGBs gelten für das Rechtsverhältnis, welches durch Tischreservierungen und den Erwerb von Wertmarken, elektronischen Guthabenkarten sowie Einlassbändern zwischen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Bitte beachten Sie: für Geschäftskunden und gewerbliche Abnehmer gelten stattdessen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen

1. Reservierung

Reservierungen, ausgenommen speziell gekennzeichnete Restplatzreservierungen, müssen für mindestens 10 Personen getätigt werden. Die für die Reservierung durch den Kunden bestellte Teilnehmerzahl wird durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Für jede reservierte Person fällt ein Mindestverzehr an. Änderungen der in der Reservierung genannten Anzahl der Teilnehmer sind nur mit schriftlichem Einverständnis der Weeber Festzeltbetrieb GmbH möglich, entsprechende Änderungen an Restplatzreservierungen oder Reservierungen, die für einen bestimmten Tisch gelten, sind grundsätzlich nicht möglich. Eine verbindliche Tischreservierung ist nicht möglich. Die Platzeinteilung erfolgt durch die Weeber Festzeltbetrieb GmbH und wird rechtzeitig vor dem Reservierungstermin per E-Mail übersandt. Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH wird, soweit dies möglich ist, gebuchte Gruppen zusammen platzieren sowie auf Wünsche des Kunden Rücksicht nehmen – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Reservierungen sind nur für Personen ab 18 Jahren möglich. Auch der Zutritt zum Festzelt ist nur für Personen ab 18 Jahres zulässig. Dies wird durch Zugangs-/Ausweiskontrollen überprüft. Stark alkoholisierten oder in anderer Weise „berauschten“ Personen darf der Zugang zum Festzelt verweigert werden.

2. Änderungsvorbehalt

Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in einer für diesen zumutbaren Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen.

3. Mitbringen von Speisen und Getränken, Durchführung von Veranstaltungen

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Festzelt ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, Dekorationen und Unterhaltung, sowie jegliche Art von Vorführungen oder sonstige Veranstaltungen durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte im Festzelt durchführen zu lassen. Das Recht der Weeber Festzeltbetrieb GmbH, diesbezüglich ihr Hausrecht auszuüben, bleibt vorbehalten.

4. Weitergabe der Reservierung an Dritte

Reservierungen und sämtliche zugehörigen Materialien (Wertgutscheine etc.) werden auf den Namen der reservierenden Person ausgestellt. Eine unentgeltliche Übertragung der Reservierung an Dritte ist gestattet. Eine entgeltliche Übertragung der Reservierung an Dritte ist nur gestattet, wenn das Entgelt den durch den Veranstalter ausgewiesenen Betrag nicht übersteigt und alle zugehörigen Unterlagen (Wertmarken, elektronische Guthabenkarten, Einlassbänder, Rechnungen) dem Empfänger vollständig übergeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung erlischt die Reservierung, es gelten dann die Regelungen für die Stornierung. Davon ausgenommen sind Reise- und Veranstaltungsagenturen, die bei Weeber Festzeltbetrieb GmbH als solche registriert sind.

5. Rücktritt der Weeber Festzeltbetrieb GmbH

Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Zulassung für den Festzeltbetrieb versagt oder widerrufen wurde oder höhere Gewalt oder andere von der Weeber Festzeltbetrieb GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde erhält dann seine Gegenleistung unter Abzug bereits erbrachter Leistungen unverzüglich zurückerstattet. Stornierungsgebühren fallen für diesen Fall nicht an.

6. Stornierung

Eine Änderung der reservierten Personenzahl ist nur bis zum Erhalt der Rechnung möglich. Kosten fallen dafür nicht an. Ebenso ist eine Stornierung der Reservierung durch den Kunden bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei möglich. Storniert der Kunde die Reservierung nach Erhalt der Rechnung, fallen Stornogebühren in Höhe von 10% des Mindestverzehrs, höchstens jedoch € 35,00 an. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der durch die Stornierung entstandene Schaden nicht oder nicht in der Höhe der geforderten Stornogebühren entstanden ist. Der Weeber Festzeltbetrieb GmbH steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Sobald die Wertmarken, Einlassbänder oder elektronische Guthabenkarten an den Kunden versandt wurden, ist eine Rückerstattung des „Kaufpreises“ bei Stornierung nur noch auf Gutscheinbasis möglich. Hierfür erhält der Kunde von der Weeber Festzeltbetrieb GmbH einen Aktionscode per E-Mail, den der Kunde für die nächste Reservierung einlösen kann. Die Gültigkeit des Gutscheins verjährt innerhalb von drei Jahren, diese Frist beginnt jedoch erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erstellt wurde. Auch wenn die Weeber Festzeltbetrieb GmbH Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Weeber Festzeltbetrieb GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.

7. Bindung an die Reservierung

Erscheint der Kunde nicht spätestens 60 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes, so kann die Weeber Festzeltbetrieb GmbH die reservierten Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze. Die Wertgutscheine und Einlasskontrollbänder behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

8. Haftung

Die Haftung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren, vertragstypischen, Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH. Soweit die Haftung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Weeber Festzeltbetrieb GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Zahlung

Mit Bestätigung der Reservierung wird eine Rechnung über den Mindestverzehr gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nicht fristgerechte Zahlung durch den Kunde führt zur Stornierung der Reservierung (es gelten die o.g. Stornierungsregeln). Kurzfristige Reservierungen erfolgen ausschließlich in Selbstabholung und gegen Bar- oder EC-/Kreditkartenzahlung am Veranstaltungsort. Über den Mindestverzehr hinaus gehende Zahlungen sind am Reservierungstag vor Verlassen des Festzeltes in Bar oder per EC-/Kreditkarte zu leisten. Die Endabrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes zu überprüfen, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

10. Wertmarken/elektronische Guthabenkarte

Rechtzeitig vor dem Reservierungstermin versendet die Weeber Festzeltbetrieb GmbH die Wertmarken/elektronische Guthabenkarte an den Adressaten der Reservierung. Die Wertmarken/elektronische Guthabenkarte sind mit dem Reservierungsdatum ausgestellt bzw. programmiert und nur an diesem Tag gültig. Nicht verbrauchte Wertmarken/elektronische Guthaben werden nicht zurückerstattet. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen/Wertmarken bzw. elektronischen Guthabenkarten ist nicht möglich. Eine Teilauszahlung des Werts der Wertmarken ist nicht möglich (Wechselgeld). Wertmarken werden jeweils für Getränke und jeweils für Speisen ausgegeben und können auch nur zweckentsprechend eingelöst werden. Im Falle des Erwerbs von Speisen bzw. Getränken, deren Preis höher liegt als der Wert der eingelösten Marke bzw. des Guthabens der elektronischen Guthabenkarte ist der Differenzbetrag in bar zu bezahlen. Die Auszahlung des Guthabens der elektronischen Guthabenkarte in Bargeld, Hähnchen- oder Biermarken ist ebenfalls nicht möglich. Die Guthabenkarte kann nur reservierungsweise ausgestellt werden. Mit dieser Guthabenkarte wird das Guthaben aller Personen der Reservierung verwaltet.

11. Streitbeilegung

Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise für Reservierung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH.

13. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Weeber Festzeltbetrieb GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Weeber Festzeltbetrieb GmbH Verträge, Aufträge, (Dienst)-Leistungen oder Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltslos erbringt.

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