AGB - Wasenwirt - Wasenwirt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Diese AGBs gelten für das Rechtsverhältnis, welches durch Tischreservierungen und den Erwerb von Wertmarken, elektronischen
Guthabenkarten sowie Einlassbändern zwischen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH und dem jeweiligen Kunden (B2B) begründet wird.
Bitte beachten Sie: für Verbraucher gelten stattdessen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher.

1. Reservierung

Reservierungen, ausgenommen speziell gekennzeichnete Restplatzreservierungen, müssen für mindestens 10 Personen getätigt werden. Die für die Reservierung durch den Kunden bestellte Teilnehmerzahl wird durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Für jede reservierte Person fällt ein Mindestverzehr an. Änderungen der in der Reservierung genannten Anzahl der Teilnehmer sind nur mit schriftlichem
Einverständnis der Weeber Festzeltbetrieb GmbH möglich, entsprechende Änderungen an Restplatzreservierungen oder Reservierungen, die für einen bestimmten Tisch gelten, sind grundsätzlich nicht möglich. Eine verbindliche Tischreservierung ist nicht möglich. Die Platzeinteilung erfolgt durch die Weeber Festzeltbetrieb GmbH und wird rechtzeitig vor dem Reservierungstermin per E-Mail übersandt.
Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH wird, soweit dies möglich ist, gebuchte Gruppen zusammen platzieren sowie auf Wünsche des Kunden Rücksicht nehmen – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Reservierungen sind nur für Personen ab 18 Jahren möglich. Auch der Zutritt zum Festzelt ist nur für Personen ab 18 Jahres zulässig. Dies wird durch Zugangs-/Ausweiskontrollen überprüft. Stark
alkoholisierte oder in anderer Weise „berauschten“ Personen darf der Zugang zum Festzelt verweigert werden.

2. Änderungsvorbehalt

Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in einer für diesen zumutbaren Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen.

3. Mitbringen von Speisen und Getränken, Durchführung von Veranstaltungen

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Festzelt ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, Dekorationen und Unterhaltung, sowie jegliche Art von Vorführungen oder sonstige Veranstaltungen durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte im Festzelt durchführen zu lassen. Das Recht der Weeber Festzeltbetrieb GmbH, diesbezüglich ihr Hausrecht auszuüben, bleibt vorbehalten.

4. Weitergabe der Reservierung an Dritte

Reservierungen und sämtliche zugehörigen Materialien (Wertgutscheine etc.) werden auf den Namen des reservierenden Unternehmens ausgestellt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung der
Reservierung an Dritte ist untersagt, berechtigt sind jedoch Angehörige des Unternehmens. Im Falle der Zuwiderhandlung erlischt die Reservierung, es gelten dann die Regelungen für die Stornierung. Davon ausgenommen sind Reise- und Veranstaltungsagenturen, die bei Weeber Festzeltbetrieb GmbH als solche registriert sind.

5. Rücktritt der Weeber Festzeltbetrieb GmbH

Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Zulassung für den
Festzeltbetrieb versagt oder widerrufen wurde oder höhere Gewalt oder andere von der Weeber Festzeltbetrieb GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen der
Weeber Festzeltbetrieb GmbH nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde erhält dann seine Gegenleistung, unter Abzug bereits erbrachter Leistungen, unverzüglich zurückerstattet. Stornierungsgebühren fallen für diesen Fall nicht an.

6. Stornierung

Eine Änderung der reservierten Personenzahl ist nur bis zum Erhalt der Rechnung möglich. Kosten fallen dafür nicht an. Ebenso ist eine Stornierung der Reservierung durch den Kunden bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei möglich.
Storniert der Kunde die Reservierung nach Erhalt der Rechnung, fallen Stornierungsgebühren in folgender Höhe an:
Bei einer Stornierung bis zu 31 Tage und länger vor dem reservierten Datum sind 10% des
Mindestverzehrs pro Person zu zahlen.
Bei einer Stornierung 30-15 Tage vor der Reservierung fallen 30% des Mindestverzehrs pro Person an.
Bei einer Stornierung 14-6 Tage vor der Reservierung fallen 60% des Mindestverzehrs pro Person an.
Bei einer Stornierung 5 Tage und kürzer fallen 80% des Mindestverzehrs pro Person an.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der durch die Stornierung entstandene Schaden nicht oder nicht in der Höhe der geforderten Stornogebühren entstanden ist. Der Weeber Festzeltbetrieb GmbH steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
Sobald der Kunde seine Wertmarken, Einlassbänder oder elektronische Guthabenkarten erhalten hat, ist eine Rückerstattung des „Kaufpreises“ bei Stornierung nur noch auf Gutscheinbasis möglich. Hierfür erhält der Kunde von der Weeber Festzeltbetrieb GmbH einen QR-Code per E-Mail den der Kunde für die nächste Reservierung einlösen kann. Die Gültigkeit des Gutscheins verjährt innerhalb von einem Jahr, diese Frist beginnt jedoch erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erstellt wurde.

7. Bindung an die Reservierung

Erscheint der Kunde nicht spätestens 60 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten Reservierungszeitpunktes, so kann die Weeber Festzeltbetrieb GmbH die reservierten Plätze frei vergeben. Es besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze. Die Wertgutscheine und Einlasskontrollbänder behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

8. Haftung

Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vgl. §§309 Nr. 7b BGB,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit vgl. §§309 Nr. 7a BGB
– für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände,
– im Umfang einer von der Weeber Festzeltbetrieb GmbH übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die (persönliche) Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organen der Weeber Festzeltbetrieb GmbH.

9. Zahlung

Mit Bestätigung der Reservierung wird eine Rechnung über den Mindestverzehr gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nicht fristgerechte Zahlung durch den Kunden führt zur Stornierung der Reservierung (es gelten die o.g. Stornierungsregeln). Kurzfristige Reservierungen erfolgen ausschließlich in Selbstabholung und gegen Bar- oder EC- /Kreditkartenzahlung am Veranstaltungsort.
Über den Mindestverzehr hinaus gehende Zahlungen sind am Reservierungstag vor Verlassen des Festzeltes in Bar oder per EC-/Kreditkarte zu leisten. Die Endabrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes
zu überprüfen, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

10. Wertmarken/elektronische Guthabenkarte

Rechtzeitig vor dem Reservierungstermin versendet die Weeber Festzeltbetrieb GmbH die Wertmarken/elektronische Guthabenkarte an den Adressaten der Reservierung. Die
Wertmarken/elektronische Guthabenkarte sind mit dem Reservierungsdatum ausgestellt bzw. programmiert und nur an diesem Tag gültig. Nicht verbrauchte Wertmarken/elektronische Guthaben werden nicht
zurückerstattet. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen/Wertmarken bzw. elektronischen Guthabenkarten ist nicht möglich. Eine Teilauszahlung des Werts der Wertmarken ist nicht möglich (Wechselgeld). Wertmarken werden jeweils für Getränke und jeweils für Speisen ausgegeben und können auch nur zweckentsprechend eingelöst werden. Im Falle des Erwerbs von Speisen bzw. Getränken, deren Preis höher liegt als der Wert der eingelösten Marke bzw. des Guthabens der elektronischen Guthabenkarte ist der Differenzbetrag in bar zu bezahlen. Die Auszahlung des Guthabens der elektronischen Guthabenkarte in Bargeld, Hähnchen- oder Biermarken ist ebenfalls nicht möglich. Die Guthabenkarte kann nur tischweise ausgestellt werden. Mit dieser Guthabenkarte wird das Guthaben aller Personen des Tisches verwaltet.

11. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise für Reservierung der Weeber Festzeltbetrieb GmbH.

12. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Weeber Festzeltbetrieb GmbH, mithin Stuttgart. Die Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und der Weeber Festzeltbetrieb GmbH ist der Sitz der Weeber Festzeltbetrieb GmbH, mithin Stuttgart.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Weeber Festzeltbetrieb GmbH
hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Weeber Festzeltbetrieb GmbH Verträge, Aufträge, (Dienst)-Leistungen oder Lieferungen in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltslos erbringt.

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