Die Reservierung selbst ist kostenfrei. Allerdings sind Sie verpflichtet, im Rahmen einer Reservierung einen bestimmten Mindestverzehr zu leisten, der Ihnen nach der Einbuchung Ihrer Reservierung in Rechnung gestellt wird. Für den entsprechenden Betrag erhalten Sie von uns je nach Sitzplatzbereich ein elektronisches Wertguthaben bzw. Essens- und Getränkegutscheine. Die Höhe des Mindestverzehrs variiert je nach Veranstaltungstag und Sitzplatzbereich und ist in den Reservierungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltung detailliert aufgeschlüsselt. Darüber hinaus berechnen wir für die Kosten der für die Einlasskontrolle erforderlichen Einlassbänder sowie einen eventuell erforderlichen Versand Ihrer Reservierungsunterlagen eine geringe Gebühr.
Nein. Unabhängig davon, ob Sie uns mit einer Reservierung oder spontan ohne Reservierung besuchen, erheben wir grundsätzlich keinen Eintrittspreis. Wenn Sie jedoch eine Reservierung tätigen, sind Sie verpflichtet, einen bestimmten Mindestverzehr zu leisten, für dessen Betrag Sie ein elektronisches Wertguthaben bzw. Essens- und Getränkegutscheine erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es beim Einlass ohne Reservierung je nach Auslastung zu Wartezeiten kommen kann. An Tagen mit erhöhter Nachfrage (Donnerstag, Freitag, Samstag) ist es darüber hinaus für eine begrenzte Anzahl von Gästen möglich, auch ohne Reservierung gegen Zahlung eines Mindestverzehrs bevorzugten Zutritt zum Festzelt zu erhalten. Dies gilt jedoch nur, solange der Vorrat reicht und sofern keine organisatorischen Gründe entgegenstehen.
Wir veröffentlichen den jeweiligen Reservierungssstart für jede Veranstaltung rechtzeitig im Voraus auf unserer Webseite. Im Regelfall öffnen wir die Reservierungen für das Stuttgarter Frühlingsfest Mitte November des Vorjahres, die Reservierungen für das Cannstatter Volksfest starten normalerweise Mitte März. Um zusätzlich zeitnah informiert zu werden ab wann Sie Reservierungen durchführen können, melden Sie sich bitte zu unserem Newsletter an oder folgen Sie unseren Social Media-Präsenzen.
Nein, Reservierungen können grundsätzlich nur über unsere Online-Reservierungsfunktion vorgenommen werden.
Wir möchten gerne sicher stellen, dass auch größere Gruppen an nebeineinander liegenden Tischen sitzen. Wenn es bei der Reservierung möglich wäre, einen Wunschtisch auszusuchen, könnten wir dies leider nicht mehr gewährleisten. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir die Tischeinteilung erst nach Eingang aller Reservierungen vornehmen und somit die Auswahl eines Wunschtischs nicht möglich ist. In der Stuttgarter Hofbräu-Lounge sowie auf unserer Empore haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre gewünschten Tische auf einem interaktiven Zeltplan selbst auszusuchen.
Da es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein kann, die Sitzplatzeinteilung kurzfristig vor der Veranstaltung noch einmal zu verändern, teilen wir Ihnen den bzw. die Tische, an denen Plätze für Ihre Gruppe reserviert sind, erst einige Tage vor Ihrem Besuchsdatum per E-Mail mit. Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen auch einen personalisierten Zeltplan, auf dem die Tische mit Ihren reservierten Plätzen hervorgehoben sind. Bitte lesen Sie die in dieser E-Mail und auf dem personalisierten Zeltplan übermittelten Informationen sorgfältig, da wir hier oftmals sich kurzfristig ergebende organisatorische Hinweise aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt keine Auskunft über die Lage der für Sie reservierten Plätze geben können.
Reservierungen in unserem Zelt gelten, außer auf der Empore und in der Stuttgarter Hofbräu-Lounge, nicht für bestimmte Tische oder bestimmte Sitzanordnungen, sondern für die gewählte Sitzplatzanzahl in der gewählten Kategorie. Nur so können wir Ihnen auch Reservierungen für Gruppen anbieten, deren Personenzahl kein Vielfaches der Tischgröße ist, z.B. 12 Personen.
Die meisten Tische in unserem Festzelt sind für 10 Personen geeignet und stehen als Doppeltische direkt nebeneinander. In der Reihe 8, auf der Empore, in der Stuttgarter Hofbräu-Lounge und in den Nischen 1 bis 3 befinden sich jedoch auch Tische, die für lediglich 4 bis 8 Personen zugelassen sind. Als Gruppe mit 10 und mehr Personen erhalten Sie daher in der Regel einen kompletten Tisch, die restlichen Personen Ihrer Gruppe platzieren wir dann bevorzugt an dem Tisch, der mit dem Haupttisch einen Doppeltisch bildet („langer Tisch“), oder an einem der direkt neben dem Haupttisch gelegenen Tische („Rücken an Rücken“). Gerne dürfen Sie uns im Kommentarfeld bei der Reservierung Ihre gewünschte Tischanordnung mitteilen. Die übrigen Plätze an Ihrem (Doppel-)Tisch füllen wir mit Mitgliedern anderer Reservierungsgruppen oder Restplatzreservierungen auf. Wenn Sie wert darauf legen, einen Einzeltisch ohne fremde Tischnachbarn zu haben, empfehlen wir Ihnen eine Reservierung auf der Empore oder in der Stuttgarter Hofbräu-Lounge.
An allen Tagen, an denen wir nur eine Reservierungsschicht (bis Betriebsschluss) anbieten sowie am Samstagmittag (bis 16 bzw. 17 Uhr) stehen Ihnen Ihre reservierten Plätze ab Zeltöffnung zur Verfügung. In der Abendschicht (bis Betriebsschluss) an Tagen, an denen wir eine Nachmittags- und eine Abendschicht anbieten (z.B. alle regulären Samstage sowie diejenigen Sonntage, auf die ein Feiertag folgt) stehen Ihnen Ihre Plätze jedoch frühestens zur angegebenen Reservierungs-Starzeit des gewählten Sitzplatzbereichs zur Verfügung, da die Plätze nach Ablauf der vorangehenden Schicht zunächst gereinigt werden. Um eine Überfüllung der Seitengänge und somit Probleme beim Schichtwechsel zu vermeiden, bitten wir Sie in diesem Fällen dringend, nicht vor der angegebenen Reservierungs-Startzeit vor unserem Festzelt zu erscheinen.
Um dem in den vergangenen Jahren an einzelnen Tagen aufgetretenen hohen Andrang entegegenzuwirken, halten wir Ihre Sitzplätze 60 Minuten lang frei. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass an Tagen mit einer Reservierungsschicht ab 11 Uhr (d.h. insbesondere an Samstagen) ein Einlass vor der vereinbarten Reservierungszeit nicht grundsätzlich garantiert werden kann, so dass wir darum bitten, frühestens zur angegebenen Reservierungszeit auf den Festplatz zu kommen. Sollte es trotz dieser Maßnahme zu einer notwendigenvorübergehenden Sperrung des Festplatzes kommen, halten wir Ihre Sitzplätze selbstverständlich länger frei.
Ihre Plätze stehen Ihnen bei einer Buchung für die Nachmittagsschicht bis maximal zur angegebenen Reservierungs-Endzeit zur Verfügung. Anschließend wird Ihr Sitzplatzbereich geräumt und für die nachfolgend eintreffenden Gäste gründlich gereinigt, so dass wir Sie bitten, die Plätze und den Sitzplatzbereich schnellstmöglich frei zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Speisen und Getränken aus dem Festzelt hinaus auf den Festplatz aufgrund von Veranstalter-Vorgaben nicht mehr gestattet ist. Die letzte Essensbestellung nehmen wir in Ihrem Sitzplatzbereich ca. 45 Minuten vor Ablauf der Reservierungszeit entgegen, die letzte Getränkebestellung ist ca. 15 bis 20 Minuten vor Ablauf der Reservierungszeit möglich. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Ihnen nach Ablauf der Nachmittags-Reservierungsschicht keine Plätze an der Pilsbar oder in den Seitengängen anbieten können, so dass es unbedingt erforderlich ist, das Festzelt nach Ablauf der auf Ihrem Einlassband vermerkten Endzeit zu verlassen.
Nein. In dem Moment, in dem Sie Ihren Sitzplatzbereich gewählt haben werden Ihnen dort die gewählten Plätze frei gehalten. Sie haben dann jeweils 10 Minuten Zeit, die übrigen Schritte (Anschrift, Zahlung etc.) abzuschließen, bevor Ihre reservierten Plätze verfallen und der Reservierungsvorgang abbricht.
Bitte teilen Sie uns diese Tatsache und den Grad der Mobilitätseinschränkung (Rollstuhlfahrer, Gehhilfen etc.) bei Ihrer Reservierung mit. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, falls wir spezielle Maßnahmen für erforderlich halten. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, Gruppen mit Rollstuhlfahrern in rollstuhlgeeigneten Sitzplatzbereichen unterzubringen oder die Tischanordnung so zu verändern, dass Rollstuhlfahrer den Festzeltbesuch genießen können. Bitte beachten Sie, dass für Rollstuhlfahrer aus Sicherheitsgründen immer ein Platz an einem der Tische erforderlich ist, da dauerhaft im Gang stehende oder in den Gang hineinragende Rollstühle ein Unfall- und Verletzungsrisiko sowohl für den Rollstuhlfahrer als auch für andere Gäste und unser Personal darstellen. Sollte sich die Notwendigkeit zur Berücksichtigung einer Mobilitätseinschränkung (z.B. aufgrund einer kurzfristigen Verletzung) erst kurz vor Ihrem Besuch ergeben, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Reservierungsnummer über unser Kontaktformular.
Bitte teilen Sie uns während des Reservierungsvorgangs die Reservierungsnummer Ihrer Freunde mit. Wir werden unser möglichstes tun, um Ihnen Plätze neben Ihren Freunden zuzuweisen, können hierfür jedoch leider keine Garantie übernehmen.
Wenn Ihnen in unserem Online-Reservierungsformular keine freien Sitzplatzbereiche angezeigt werden, ist unser Festzelt an diesem Tag leider bereits ausgebucht, und wir können keine entsprechenden Reservierungen mehr annehmen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen per E-Mail oder Telefon ab, Ausnahmen oder eine Warteliste sind leider nicht möglich.
Im Zeitraum vor der Veranstaltung werden jedoch immer wieder aufgrund stornierter Reservierungen oder nicht in Anspruch genommener Sonderkontingente für Reiseveranstalter weitere Plätze frei. Ab ca. 2 Monate vor der Veranstaltung füllen wir darüber hinaus nicht vollständig belegte Tische mit unseren Restplatzreservierungen, die ausschließlich online gebucht werden könen, auf. Bitte melden Sie sich zu unserem Newsletter an oder folgen Sie unseren Social Media-Präsenzen, um zeitnah über die Verfügbarkeit weiterer Kontingente und Restplätze informiert zu werden.
Ja, der Mindestverzehr richtet sich jeweils nach der Veranstaltung, dem reservierten Festzeltbereich und dem Veranstaltungstag. Wir geben den erforderlichen Mindestverzehr für jede Veranstaltung rechtzeitig vor Reservierungsbeginn in unseren Reservierungsbedingungen auf der
Reservierungs-Seite bekannt. Je nach gewähltem Sitzplatzbereich erhalten Sie den Gegenwert des Mindestverzehrs in Form von Hähnchen- und Getränkemarken oder auf einer elektronischen Guthabenkarte mit Ihren Reservierungsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass nicht verbrauchte Wertmarken bzw. nicht verbrauchtes Wertguthaben nicht erstattet werden können, da es sich bei den im Rahmen einer Reservierung erhaltenen Wertmarken bzw. dem Wertguthaben um einen Mindestverzehr handelt.